Der Austausch alter Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie energetisch relevanter Außentüren kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, bezuschusst werden. Der BAFA-Grundfördersatz beträgt 15 % der anerkannten förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zudem müssen die neuen Bauelemente die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllen und ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.
Kurz zusammengefasst:
Für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung 15 % der förderfähigen Ausgaben. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan können bei einer Wohneinheit grundsätzlich bis zu 30.000 Euro berücksichtigt werden.
Damit beträgt der maximal mögliche Grundzuschuss ohne iSFP:
30.000 Euro × 15 % = 4.500 Euro
Liegt ein anerkannter individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, vor und ist der Fenstertausch darin als Sanierungsmaßnahme vorgesehen, können weiterhin bis zu 60.000 Euro förderfähige Ausgaben angesetzt werden.
Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gilt jedoch eine neue Berechnung: Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % wird erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro berücksichtigt. Der Bonus gilt ausschließlich für den Kostenanteil, der über 30.000 Euro liegt.
Beispiel bei 40.000 Euro förderfähigen Kosten
Beispiel bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten
Bei genau 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben entsteht noch kein zusätzlicher iSFP-Bonus. Es bleibt bei der Grundförderung von 15 % beziehungsweise maximal 4.500 Euro.
Die Beispiele beziehen sich auf eine Wohneinheit und setzen voraus, dass sämtliche angegebenen Kosten vom Energieeffizienz-Experten und vom BAFA als förderfähig anerkannt werden. Für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften können abweichende beziehungsweise gestaffelte Kostenobergrenzen gelten.
Neben den eigentlichen Fenstern oder Außentüren können auch unmittelbar notwendige Arbeiten und sogenannte Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden.
Dazu können je nach Projekt gehören:
Diese Produkte und Arbeiten sind jedoch nicht automatisch als eigenständige Maßnahmen förderfähig. Sie müssen entweder unmittelbar mit dem geförderten Fenstertausch verbunden sein oder selbst die Anforderungen einer anerkannten energetischen Maßnahme erfüllen.
Die endgültige Zuordnung der Kosten erfolgt durch den eingebundenen Energieeffizienz-Experten. Das BAFA berücksichtigt grundsätzlich Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der geförderten energetischen Maßnahme erforderlich sind.
Nicht jedes moderne Fenster ist automatisch BAFA-förderfähig. Die Fenster müssen festgelegte technische Mindestanforderungen erfüllen. Entscheidend sind unter anderem:
Der erforderliche energetische Nachweis wird durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten geführt. Dieser prüft auch, ob das ausgewählte Fenstersystem und die geplante Montage die Förderbedingungen erfüllen.
Für eine BAFA-Förderung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.
Ein vorbehaltloser Auftrag oder der Beginn der Arbeiten vor der Antragstellung kann die Förderung gefährden.
Ja. Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kann eine separate Förderung für Energieberatung in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten.
Zusätzlich können Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der geförderten Fenster- oder Türensanierung mit 50 Prozent bezuschusst werden. Dafür gelten eigene Kostenobergrenzen. Welche Leistungen im konkreten Projekt berücksichtigt werden können, sollte mit dem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden.
Seit dem 21. Juli 2026 werden die maximal förderfähigen Ausgaben bei Mehrfamilienhäusern nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt. Für die erste Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro berücksichtigt werden, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils bis zu 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 Euro.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten ergibt sich damit beispielsweise ein maximales förderfähiges Investitionsvolumen von 137.000 Euro. Werden nur einzelne Wohnungen oder Gebäudebereiche saniert oder liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, sollte die genaue Berechnung vorab durch den Energieeffizienz-Experten erfolgen.
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Ein individueller Sanierungsfahrplan kann die maximal förderfähigen Ausgaben erhöhen und bei Investitionen über 30.000 Euro einen zusätzlichen Bonus ermöglichen. Ob sich der iSFP allein für einen geplanten Fenster- oder Türentausch finanziell lohnt, hängt jedoch von der Investitionshöhe, den Beratungskosten und weiteren geplanten Sanierungsmaßnahmen ab.
Da der Bonus nur auf den förderfähigen Betrag über 30.000 Euro gewährt wird, ist eine individuelle Berechnung empfehlenswert. Der iSFP kann unabhängig vom unmittelbaren Zuschuss sinnvoll sein, wenn weitere energetische Sanierungsschritte geplant sind.
Die Erstellung einer geförderten Energieberatung wird grundsätzlich mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Der maximale Zuschuss beträgt derzeit 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Außenliegender Sonnenschutz kann grundsätzlich förderfähig sein. Dabei muss zwischen zwei Fällen unterschieden werden.
Sonnenschutz als Teil des Fenstertauschs
Werden Rollläden, Raffstores oder andere außenliegende Sonnenschutzsysteme gemeinsam mit förderfähigen Fenstern erneuert, können die damit verbundenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Umfeldmaßnahme anerkannt werden.
Sonnenschutz als eigenständige Fördermaßnahme
Ein außenliegendes Sonnenschutzsystem kann auch als Maßnahme zum sommerlichen Wärmeschutz gefördert werden. Dafür muss das System unter anderem parallel zu einem Fenster innerhalb der thermischen Gebäudehülle verlaufen und die technischen Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung erfüllen.
Nicht pauschal förderfähig sind beispielsweise:
Die konkrete Förderfähigkeit muss vor der Auftragserteilung geprüft werden.
Ein Wintergarten ist nicht pauschal über die BAFA-Fensterförderung förderfähig. Insbesondere die Neuerrichtung eines unbeheizten Wintergartens wird nicht bezuschusst.
Auch Terrassendächer, Kaltwintergärten und nachträglich geschlossene, unbeheizte Terrassenbereiche gelten nicht automatisch als förderfähige Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle.
Bei einem bereits bestehenden und dauerhaft beheizten Wohnwintergarten kann der Austausch energetisch relevanter Fenster-, Tür- oder Glaselemente unter Umständen förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass der Wintergarten zum beheizten Gebäudevolumen gehört und sämtliche technischen Förderbedingungen erfüllt werden.
Ob ein konkreter Wintergarten beziehungsweise einzelne Bauelemente förderfähig sind, muss vor Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten geprüft werden.
Fenster Durchblick berät Eigentümerinnen und Eigentümer aus Berlin und dem Berliner Umland zu energieeffizienten Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie förderfähigen Außentüren. In der Ausstellung in Berlin-Tegel können unterschiedliche Fenstersysteme, Materialien, Verglasungen und Ausstattungen persönlich verglichen werden. Die technische Förderprüfung und Bestätigung erfolgt anschließend durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten.